Allgemeine Geschäftsbedingungen

22. Juni 2017

Bitte lesen Sie die AGBs aufmerksam durch. Sie enthalten wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Anbieter.

 

Anbieterkennzeichnung

Dahab Divers ist ein Tourismus-Betrieb gemäß den Richtlinien des ägyptischen Tourismus-Ministeriums. Bestand ist ein Hotel nebst Nebengebäuden, eine Unterkunft einfacherer Bauart, genannt "Moses Haus" und eine Tauchbasis, die nach den Richtlinien der Chamber of Diving and Watersports (CDWS) betrieben wird.


1. Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen


1.1 Dahab Divers betreibt unter der Website www.dahabdivers.com (nachfolgend "Website" genannt) ein Online-Infoportal. Der Nutzer kann sich auf der Website über die von Dahab Divers angebotenen touristischen Dienstleistungen informieren. Des Weiteren stehen dem Nutzer Möglichkeiten zur Online-Buchung zur Verfügung.


1.2 Dahab Divers tritt ferner als Vermittlerin von Touristikleistungen örtlicher Anbieter auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter. Zwischen Dahab Divers und dem Nutzer kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. Solche Touristikleistungen sind beispielsweise Kamel-Safaris in die Sinai-Wüste oder Touren nach anderen Orten, die nicht von Dahab Divers selbst erbracht werden.


1.3 Die auf der Website dargestellten Angebote stellen ein unverbindliches Vertragsangebot seitens Dahab Divers dar. Die Angebotsabgabe an den Nutzer erfolgt durch Eingabe seiner Daten in das PDF-Buchungsformular oder formlos in das Kontaktformular und dessen Absendung an Dahab Divers. Der Nutzer ist für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt Dahab Divers entweder die Annahme des auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebots oder übermittelt dem Nutzer ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Annahme des von Dahab Divers übersandten neuen Angebots durch den Nutzer kommt der entsprechende Vertrag über die Touristikleistung zu Stande.


1.4 Dem vermittelten Vertrag über die Touristikleistung können Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) örtlicher Anbieters zu Grunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung - soweit vorgesehen - sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Nutzers geregelt sein. Die entsprechenden AGB der örtlichen Anbieter werden dem Nutzer, soweit verfügbar, auf den Websiten der örtlichen Anbieter zur Einsichtnahme bereitgestellt.


2. Pflichten des Kunden


2.1 Mängel der Vermittlungsleistung von Dahab Divers sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Nutzers aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Nutzer zumutbare Abhilfe durch Dahab Divers möglich gewesen wäre.


2.2 Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Dahab Divers nicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich vermittelter Touristikleistungen berechtigt oder gar verpflichtet ist. Derartige Mängelanzeigen sind direkt gegenüber dem Anbieter der Touristikleistung zu erheben.


3. Geschäftsabwicklung


3.1 Telefon und Internet


Der Nutzer hat die Möglichkeit telefonisch unter der Nummer 0020 69 3640381 mit Dahab Divers Kontakt auf zu nehmen. Ferner besteht die Möglichkeit zur formlosen Kontaktaufnahme über ein Kontaktformular. Außerdem stehen Partneragenturen in Deutschland zur Verfügung, die Buchungsaufträge gemäß den eigenen geltenden AGB entgegen nehmen können.


3.2 Zahlungen


a) Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Buchungen im Sinne der §§ 651a-m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines/Vouchers des Anbieters verlangt werden. Restzahlungen werden spätestens am Tag vor der Abreise bei Dahab Divers vor Ort fällig.


b) Fällige Zahlungen an Dahab Divers oder die Anbieter der Touristikleistungen kann der Nutzer entweder in bar oder mit den Kreditkarten VISA, Eurocard, American Express und Diners Club vornehmen, wenn diese vom Anbieter der Touristikleistung als Zahlungsmittel angeboten werden.


c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes per Überweisung erfolgen. Die dazugehörige Bankverbindung wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Bei Zahlung per Banküberweisung ist in jedem Fall eine gesonderte Kontaktaufnahme erforderlich.


d) Dahab Divers behält sich das Recht vor, etwaige Entgelte der Kreditkartenunternehmen oder Banken, die Dahab Divers und/oder dem Anbieter im Zusammenhang mit der unter b) und c) genannten Zahlungsabwicklung entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über entsprechende Entgelte benachrichtigt. Dahab Divers ist zudem berechtigt, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen an den Nutzer weiterzuberechnen.


3.3 Sicherungsschein / Voucher


a) Dahab Divers sendet bei Zustandekommen eines Vertrages dem Nutzer per E-Mail einen Sicherungsschein (Voucher) zu. Das Voucher ist vom Nutzer auszudrucken und nach der Ankunft bei Dahab Divers zur Überprüfung vorzulegen.


b) Grundsätzlich werden alle Reiseunterlagen per E-Mail zugestellt.

 

3.4 Vertragsänderungen (Umbuchung, Stornierung)


a) Nach Abschluss des Vertrages mit Dahab Divers richten sich die Bedingungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (z.B. Umbuchung, Rücktritt) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Dahab Divers ist berechtigt, alle auf Grund von Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem Nutzer im eigenen Namen oder im Namen des jeweiligen Anbieters vermittelter Leistungen in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten.


b) Bei Umbuchungswünschen wird Dahab Divers sich bemühen, die gewünschten Änderungen vorzunehmen. Dies wird jedoch nicht in allen Fällen möglich sein. Je frühzeitiger Dahab Divers von einem Umbuchungswunsch in Kenntniss gesetzt wird, desto größer ist die Chance die Buchung wunschgemäß zu ändern.

Gebuchte Tauchpakete/Kurse können nicht übertragen oder rückerstattet werden. Können aufgrund von Krankheit, Unfällen oder anderen Gründen, Tauchpakete oder Kurse nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, so geschieht dies auf eigenes Risiko.


c) Im Falle einer kurzfristigen Stornierung der Buchung (innerhalb von 4 Wochen vor Ankunft bei Dahab Divers), behält sich Dahab Divers das Recht vor, eine bereits bezahlte Anzahlung als Ausgleich einzubehalten.


4. Reiseversicherungen, Tauchunfallversicherungen


a) Dahab Divers weist insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin. Derartige Versicherungsleistungen werden nicht von Dahab Divers angeboten oder vermittelt.


b) Qualifizierte Taucher sollten eine eigene Tauchunfall-Versicherung abschliessen, bzw. besitzen. Derartige Versicherungen bietet beispielsweise der Gerling Konzern an. Die Versicherung sollte ab dem ersten Tauchtag Gültigkeit besitzen.


5. Haftung von Dahab Divers


5.1 Dahab Divers haftet bei Vermittlungsverträgen nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche und mangelfreie Erbringung der Touristikleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.


5.2 Dahab Divers ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Angaben zu vermittelten Touristikleistungen beruhen allerdings auf den Angaben der Anbieter. Eine Garantie hierfür wird von Dahab Divers nicht übernommen.


5.3 Sämtliche auf der Website dargestellten Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar. Dahab Divers haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung.


5.4 Dahab Divers übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter.


5.5 Im Übrigen haftet Dahab Divers bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Dahab Divers auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den maximal dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.


5.6 Dahab Divers haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.


5.7 Dahab Divers haftet auch nicht für jeglichen Verlust von Eigentum im Zusammenhang mit vermittelten Touristikaktivitäten.


5.8 Dahab Divers haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von Dahab Divers oder vermittelter Touristikunternehmen beeinflusst werden.


5.9 Haftungsausschluss Tauchen: Dahab Divers haftet nicht für körperliche Verletzungen aller Art oder Tod im Zusammenhang mit der Ausübung von Tauchaktivitäten. Auch haftet Dahab Divers nicht für jeglichen Verlust von Eigentum im Zusammenhang mit Tauchaktivitäten. Auch erfolgt keine Haftung für die Risiken, die mit dem Umgang mit Pressluft oder sonstigen Atemgasen verbunden sind, auch Handlungen durch Dritte betreffend.

Tauchen mit Pressluft erfordert eine Brevetierung von einer anerkannten Tauchsportvereinigung wie z.B. PADI oder CMAS. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, eine ausreichende Qualifikation nachzuweisen oder zu erwerben. Dies beinhaltet alle Tauchaktivitäten mit Ausnahme des Schnupper-Tauchprogrammes (Bubble Maker), des PADI Open Water Diver Kurses bzw. des Scuba Diver Kurses, welche ohne Lizenz durchgeführt werden können.

Jeder Taucher muss ein gültiges tauchsportärztliches Attest vorlegen, welches nicht älter als 1 Jahr ist. Auf der Website sind hierfür entsprechende Links oder Downloads eingerichtet.


6. Visa & Pass


Kunden, die an einer Exkursion nach Ras Mohammed, zum Katherinenkloster oder nach Luxor teilnehmen wollen, benötigen ein ägyptisches Visum, das sie bei der Einreise im Flughafen Sharm el Sheik erhalten können. Es liegt in der Eigenverantwortung unserer Kunden für derartige Exkursionen ein gültiges Visum zu besorgen. Bei der Exkursion nach Petra, Jordanien wird das erforderlich Visum an der jordanischen Grenze ausgestellt.


7. Schlussbestimmungen


7.1 Dahab Divers behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.


7.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Nutzer und Dahab Divers bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.


7.3 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Dahab Divers unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Nutzers - dem Recht der Arab Republic of Egypt. Gerichtsstand ist El Tur, South Sinai (Ägypten).


7.4 Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.


Stand: Juni 2017